BAFA VOR-ORT-BERATUNG

Bei der Vor-Ort-Beratung wird der Wärmeenergiebedarf (einschl. Warmwasserbereitung) des Gebäudes analysiert. Dabei wird sowohl der bauliche Wärmeschutz als auch die technische Ausstattung des Gebäudes (Wärmeerzeugung und -Verteilung) beurteilt.

Hierfür erstellen wir für Sie einen Beratungsbericht. Das Gutachten enthält eine Zusammenstellung aller erfassten und bewerteten Gebäudedaten,  eine Klassifizierung des Gebäudes nach Energieeffizienzklassen im Vergleich zu aktuellen Standards. Zusätzlich werden noch Hinweise zur sinnvollen Nutzung erneuerbarer Energien aufgezeigt.

Allgemeines zur Vor-Ort-Beratung:


Förderfähig ist eine Vor-Ort-Beratung, die Möglichkeiten der energetischen Gebäudesanierung aufzeigt.

Dies ist der Fall, wenn das erarbeitete individuelle Sanierungskonzept (individueller Sanierungsfahrplan) mindestens einer der nachfolgenden Beratungsoptionen entspricht:

Schritt-für-Schritt-Sanierung: Diese zeigt auf, wie das Gebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum energetisch umfassend saniert werden kann. Das Ziel ist eine möglichst weitgehende Senkung des Primärenergiebedarfs.

Gesamtsanierung in einem Zug zu einem KfW-Effizienzhaus: Diese zeigt auf, wie das Gebäude in einem Zug energetisch zu einem KfW-Effizienzhaus saniert werden kann.  

Auf der Grundlage der im Folgenden aufgeführten Anforderungen prüft das BAFA die Förderfähigkeit des als Verwendungsnachweis eingereichten Beratungsberichts / iSFP!

Die Förderung von Energieberatungen für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratungen, individueller Sanierungsfahrplan) setzt voraus, dass dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verschiedene Unterlagen als Verwendungsnachweis vorgelegt werden. Zentral ist dabei der Beratungsbericht, der die Ergebnisse der Energieberatung in für den Kunden verständlicher Weise dokumentiert.

Seit dem 01. Juli 2017 erkennt das BAFA auch eine Ergebnisdarstellung in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) an.

Der iSFP besteht aus zwei Dokumenten: einerseits dem Dokument „Mein Sanierungsfahrplan“, andererseits dem Dokument „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“; beide sind beim BAFA zum Zweck des Verwendungsnachweises einzureichen.

Quelle: BAFA