ENERGIEAUSWEISE
- Für jeden geplanten Neubau ist es gesetzlich notwendig einen Energieausweis zu erstellen
- Für Renovierungs-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen ist ebenso ein Energieausweis notwendig
- Gegenüber Kauf- und Mietinteressenten besteht eine gesetzliche Vorlagepflicht bei der Besichtigung des Objekts. (§16 Abs. 2, EnEV 2014)
- Baudenkmäler und kleine Gebäude bis 50 m² Nutzfläche sind hiervon ausgenommen (§16 Abs. 5, EnEV 2014)
- Zwei Energieausweis-Typen:
Bedarfsbasierter Ausweis
zeigt theoretischen Energiebedarf durch technisches Gutachten auf.
Voraussetzungen hierfür:
- notwendig bei allen Neu- und Umbaumaßnahmen
- Bauantrag für das Gebäude wurde vor dem 01. November 1977 gestellt und hat max. 1-4 Wohneinheiten.
Verbrauchsbasierter Ausweis:
zeigt theoretischen Energiebedarf durch technisches Gutachten auf.
Voraussetzungen hierfür:
- Bauantrag nach 01. November 1977 gestellt
- ab 5 Wohneinheiten
- Nachweis der Sanierung gemäß Wärmeschutzverordnung 1977 an Immobilien die vor 1977 gebaut wurden
Zur Erstellung des Energieausweises senden Sie uns bitte eine Nachricht. Wir werden uns unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen um Ihnen eine unverbindliches Angebot zu unterbreiten.