ENERGIEAUSWEISE

Bedarfsbasierter Ausweis

zeigt theoretischen Energiebedarf durch technisches Gutachten auf.

Voraussetzungen hierfür:

  • notwendig bei allen Neu- und Umbaumaßnahmen
  • Bauantrag für das Gebäude wurde vor dem 01. November 1977 gestellt und hat max. 1-4 Wohneinheiten.
Verbrauchsbasierter Ausweis:

zeigt theoretischen Energiebedarf durch technisches Gutachten auf.

Voraussetzungen hierfür:

  • Bauantrag nach 01. November 1977 gestellt
  • ab 5 Wohneinheiten
  • Nachweis der Sanierung gemäß Wärmeschutzverordnung 1977 an Immobilien die vor 1977 gebaut wurden

Zur Erstellung des Energieausweises senden Sie uns bitte eine Nachricht. Wir werden uns unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen um Ihnen eine unverbindliches Angebot zu unterbreiten.